Wie der Webseite des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) zu entnehmen ist, hat die Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen in der Fassung der Ersten Änderung vom 12. Dezember 2016 für die Förderperiode 2018 weiterhin Gültigkeit. Für neue, gebrauchte oder runderneuerte Antriebsachsreifen ändert sich allerdings unter Berücksichtigung der 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften die Fördermöglichkeit in 2018.
Die Antragsfrist läuft vom 08. Januar bis 01. Oktober 2018. Da laut BAG Winter- und Ganzjahresreifen mit dem sogenannten Schneeflockensymbol für die Antriebsachse obligatorisch sind, können sie deswegen nur noch unter 1.9 gefördert werden. Auf den anderen Achsen ist weiterhin eine Förderung nach 1.3 möglich.
Wie der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) mitteilt, wurde in diesem Rahmen dem BRV-Antrag vom Juni 2017, der unmittelbar nach Veröffentlichung der 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften gestellt wurde, zur Erhöhung der Förderung runderneuerter Reifen per se als Umweltprodukte von 50 auf 80 Prozent (über die Fördermaßnahme 1.9) nicht entsprochen. Der Verband verspricht, das Thema auf jeden Fall in 2018 wieder aufzunehmen und weiter darum zu kämpfen, dann für die Förderperiode 2019.
Welche weiteren Änderungen es in der Förderperiode 2018 gegenüber 2017 gibt, hat das BAG auf der Webseite veröffentlicht. Das Pdf „Förderperiode 2018 – was ist neu? – (Synopse)“ kann dort heruntergeladen werden.
Einen ausführlichen Bericht lesen Sie in der Februar-Ausgabe von AutoRäderReifen-Gummibereifung.
Quelle: akl
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