Wie sieht es mit der De-minimis Förderung runderneuerter Lkw-Reifen in 2017 aus? Diese Frage beschäftigte in den letzten Monaten den Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) und die Runderneuerungsbranche gleichermaßen. Das Thema wurde intensiv und heiß diskutiert. „Zu De-minimis sieht es leider nicht gut aus”, teilte BRV Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler noch im November mit. Doch wie heißt es so schön, die Hoffnung stirbt zuletzt. Die Runderneuerungsbranche kann aufatmen, denn nun steht fest: Eine umfangreichere Förderung von runderneuerten Lkw-Reifen für die Förderperiode 2017 ist durchgesetzt. Wie das im Einzelnen aussehen wird, listet der BRV im nachfolgenden auf.
Ab 2017 werden nach Punkt 1.3 der Förderrichtlinie – „Kauf, Miete und Leasing von zusätzlichen, überobligatorischen Sicherheitseinrichtungen am Fahrzeug“ neben neuen, gebrauchten und runderneuerten Lkw-Reifen mit M+S‑Kennzeichnung auf nicht angetriebenen Achsen (wie schon in 2016) jetzt auch neue, gebrauchte und runderneuerte Reifen mit M+S‑Kennzeichnung und dem Schneeflockensymbol (Alpin-Kennzeichnung/“3PMFS“) auf angetriebenen Achsen gefördert. Dazu bedurfte es keiner Änderung/Fortschreibung der Förderrichtlinie, da es sich hier um überobligatorische Maßnahmen handelt, das BAG ist bezüglich der Umsetzung dazu aber bereits vom BMVI angewiesen worden (Az. G 14/3153.1/5–02 vom 08.12.2016).
Ab 2017 werden nach Punkt 1.9 der Förderrichtlinie – „Kauf, Miete und Leasing/ Ersatzbeschaffung von lärm-/geräuscharmen Reifen, rollwiderstandsoptimierten Reifen“ neben neuen und gebrauchten Reifen hinsichtlich Geräusch und Rollwiderstand nach Reifenkennzeichnungsverordnung (wie schon 2016) jetzt auch runderneuerte Reifen, ohne dass die vorgenannten Vorgaben hinsichtlich Geräuschentwicklung und Rollwiderstand gelten, per se als Umweltprodukte mit 50 Prozent gefördert . Dazu bedarf es einer Änderung/Fortschreibung der Förderrichtlinie, die mittlerweile ebenfalls vom BMVI auf den Weg gebracht wurde (Az. G 14/3153.1/5–02 vom 13.12.2016).
Außerdem weist der BRV darauf hin: Der ursprünglich zum Teil kommunizierte Vorschlag des BMVI zur Erhöhung der Förderintensität für alle Maßnahmen im Rahmen der De-minimis-FörderRL von 80 auf 90 Prozent fand nicht die notwendige Zustimmung der Ressorts. Daher bleibt Nummer 5.1 Satz 2 der De-minimis-FörderRL unverändert (80 Prozent). „Wir sind uns sicher, dass damit nunmehr die berechtigten Forderungen der Runderneuerungsbetriebe, mit Neureifen gleichgestellt zu werden, im Wesentlichen erfüllt beziehungsweise durchgesetzt werden konnten. Mehr kann man u. E. derzeit für die Runderneuerungsbranche nicht erreichen. Wir dürfen uns an dieser Stelle bei allen, die daran mit beteiligt waren, bedanken“, so BRV Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler, der sich maßgeblich für die Förderung runderneuerter Lkw-Reifen in 2017 eingesetzt hat.
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Quelle: akl
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